Wichtige Informationen

  • Ich arbeite als Wahltherapeutin (ohne Kassenvertrag) auf ärztliche Anordnung.
  • Um die Therapiekosten mit Ihrer Krankenkasse rückverrechnen zu können, müssen Sie Ihre Verordnung vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligen lassen.
  • Die Therapie wird nach jeder Einheit bar bezahlt.
  • Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote über die Gesamtkosten. Diese Honorarnote können Sie mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
  • Die Höhe des Refundierungsbetrags ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Manche Zusatzversicherungen übernehmen den Selbstbehalt.
  • Bitte nehmen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre Befunde mit (Röntgen-, MRT-, Operations- bzw. Entlassungsberichte nach stationären Aufenthalten,..).
  • Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie, dies spätestens 24 h vorher bekannt zu geben, um den Termin anderen Patient*innen zur Verfügung stellen zu können. Anderenfalls muss ich Ihnen den Termin zur Gänze in Rechnung stellen.

Kontakt

Für Terminvereinbarungen erreichen Sie mich
von Montag bis Freitag unter der Nummer

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung!